Sanierung Zentrum Nord
Im Detail
Die Gemeinde Reichenbach an der Fils wurde mit dem Gebiet "Zentrum Nord" in das Sanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Neben der Bezuschussung kommunaler Vorhaben im Gebiet zielt das Landessanierungsprogramm auch auf eine Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben an sanierungsbedürftigen privaten Gebäuden ab.
Im Wesentlichen geht es bei der Sanierung um die Beseitigung städtebaulicher Missstände und um die Verbesserung der Funktion dieses Gebietes und seiner Gebäude. Städtebauliche Missstände und Mängel können durch unzureichende Erschließung, durch wenig attraktive Einzelgebäude, gravierende Mängel der Gebäude auch hinsichtlich des energetischen Zustands, ungenügende Einzelhandelsflächen oder schlechte Bausubstanz begründet sein.
Das Sanierungsgebiet „Zentrum Nord“ ist ca. 6,1 ha. groß und schließt direkt nördlich an den Rathausplatz an und reicht bis zur ehemaligen Brunnenschule, im Osten bis zur Moltkestraße und im Westen bis zur Brühlhalle.
Die vorbereitende Untersuchung hat massive städtebauliche Mängel aufgezeigt. Dabei wurden strukturelle Mängel (Leerstände, Mindernutzung von Gebäuden), funktionale Mängel (hoher Parkdruck, problematische Kreuzungsbereiche, fehlende Fußwegeverbindungen) und räumliche Mängel (Gestaltungsmängel im Grünbereich, fehlende Raumkanten durch Gebäude, Gestaltungsmängel im Erschließungsbereich) festgestellt.
Von der STEG wurden verschiedene Entwicklungsschwerpunkte aufgezeigt. Diese sind in der Hauptstraße mit der Nutzung innerörtlicher Flächenpotentiale, dem Bereich Ecke Schorndorfer Straße/Wilhelmstraße mit einer Quartiersneubildung, der Bereich Brunnenschule mit Quartiersneubildung, die Gestaltung Vorbereich Brühlhalle/Koppscher Garten sowie die Umnutzung Firmengebäude Electrostar. Neben einer Neubebauung von Flächen sollen auch Grünbereiche und Straßen neu gestaltet werden. Hier ist vor allem Hauptstraße, aber auch die Karl-und Wilhelmstraße vorgesehen.
Im April 2020 erhielt die Gemeinde die erfreuliche Mitteilung, dass die Finanzhilfe des Landes um weitere 700.000 € auf damit insgesamt 1,5 Mio. € aufgestockt wurde. Da die Landesförderung 60 v.H. der Ausgaben entspricht, stehen im Sanierungsgebiet nunmehr Mittel für Ausgaben von 2,5 Mio. € zur Verfügung.
Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes erfolgte mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart im Februar 2023 - damit kann die Sanierung bis zum 30. April 2025 fortgesetzt werden.