Bauleitplanung, Bebauungspläne
Im Detail
Die Bauleitplanung in Kommunen erfolgt durch die Aufstellung eines Flächennutzungsplan sowie durch Bebauungspläne. Nachstehend finden Sie zum einen einen Link zu den Bebauungsplänen der Gemeinde Reichenbach an der Fils sowie die derzeit in der öffentlichen Auslage befindlichen Verfahren bzw entsprechende Genehmigungen:
Bebauungspläne der Gemeinde
Über die interaktive Karte als Teil der freizugänglichen Informationsplattform „Kreiskarten A-Z“ des Landkreis Esslingen werden die Bebauungspläne der Gemeinde digital bereitgestellt.
Laufende Bebauungsplanverfahren
Derzeit befinden sich folgende Bebauungspläne der Gemeinde Reichenbach an der Fils im Verfahren:
Bebauungsplan „Filsstraße Ost – 1. Abschnitt“
Öffentliche Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Filsstraße Ost – 1. Abschnitt“
Der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach an der Fils hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Filsstraße Ost – 1. Abschnitt“ mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften sowie den Entwurf des Umweltberichts gebilligt. Des Weiteren wurde die frühzeitige Beteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfs (gem. § 3 Abs.1 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) in Form einer schriftlichen Anhörung beschlossen. Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB aufgestellt. Zum Bebauungsplan wird gemäß § 2 Abs.4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse in einem Umweltbericht dokumentiert werden.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Filsstraße Ost – 1.Abschnitt“ befindet sich im Osten der Gemeinde Reichenbach entlang der Filsstraße. Das Plangebiet liegt unmittelbar zwischen der Bundesstraße 10 und der Eisenbahnstrecke Stuttgart-Geislingen im Osten der Gemeinde. Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke: Nr. 540/3 (teilweise), 552 (teilweise), 553/1 (teilweise), 553/6 (teilweise), 1171/1 (teilweise) mit einer Flächengröße von insgesamt ca. 1,13 ha.
Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der Planausschnitt (unmaßstäblich) vom 11.03.2025.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel des Bebauungsplanes ist eine städtebaulich geordnete Gewerbeentwicklung zur Ausweisung von kleinteiligen gewerblichen Bauflächen im direkten Anschluss an die bestehenden Gewerbeflächen an der Filsstraße.
Da zur Entwicklung eines neuen Gewerbestandortes noch kein verbindliches Planungsrecht als Grundlage für die Erschließung und die Bebauung besteht, ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren in der Zeit
vom Montag, den 07.04.2025 bis einschließlich Freitag, den 09.05.2025
(jeweils einschließlich)
Folgende Unterlagen zum Bebauungsplan werden zur Verfügung gestellt:
- Planteil BPL-Vorentwurf Filsstraße Ost - 1.Abschnitt vom 11.03.2025 (PDF-Dokument, 1,79 MB, 01.04.2025) -
- Festsetzungen BPL-Vorentwurf Filsstraße Ost 1 - Abschnitt vom 11.03.2025 (PDF-Dokument, 724,46 KB, 01.04.2025)
- Begründung BPL-Vorentwurf Filsstraße Ost - 1.Abschnitt vom 11.03.2025 (PDF-Dokument, 1,44 MB, 01.04.2025)
Folgende umweltbezogene Gutachten werden ebenfalls zur Verfügung gestellt
zu Vögeln, Fledermäusen, Reptilien, Haselmaus, Holzebewohnende Käferarten (Juchtenkäfer, Hirschkäfer) und Falterarten.
Kartierung mit Nachweisen von Vögeln, Fledermäusen und Zauneidechsen.
Benennung von Maßnahmen, die erforderlich sind um das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände zu verhindern (Schutz vorhabensbedingt nicht entfallender Gehölzbereiche, Festlegung von Rodungszeiten, Händische Absammlung der Zauneidechse, Verbot der Errichtung von Bauzufahrten, Baustelleneinrichtungen, Aufstellen von Reptilien-Schutzzäunen, Erhalt, Ergänzung und Pflege bestehender Habitatflächen).
zu Vögeln, Fledemäusen, Reptilien, Haselmaus, Holzbewohnende Käferarten und Falterarten.
mit Angaben zu den Schutzgütern Mensch, Kultur- und Sachgüter, Biotope/Arten, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild mit Darstellung des Eingriffumfangs und Darstellung der Kompensationsmaßnahmen.
zu Gewerbe- und Verkehrslärm (Straßen- und Schienenverkehr).
Benennung von Schallschutzmaßnahmen.
Die Unterlagen können zusätzlich auch im Rathaus der Gemeinde Reichenbach an der Fils, Hauptstr.7, 73262 Reichenbach an der Fils, Ortsbauamt, 1.OG, Zimmer 24, Telefon: 07153/5005-41, E-Mail: ortsbaumt(@)reichenbach-fils.de zu den üblichen Öffnungszeiten ausgedruckt eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie zum Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden. Mit der Durchführung der Beteiligung gem. § 4b BauGB wurde das Büro Planstatt Senner GmbH beauftragt. Die Stellungnahmen sind elektronisch an Heydari@planstatt-senner.de zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Reichenbach an der Fils abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die vollständige Anschrift des Stellungnehmenden enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Informationen zum Datenschutz können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Reichenbach an der Fils eingesehen werden.
Reichenbach an der Fils, den 31.03.2025
gez. Richter
Bürgermeister
Bebauungsplan & örtlichen Bauvorschriften „Schul- und Sportcampus am Lützelbach“
Der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach an der Fils hat am 27.09.2022 in öffentlicher Sitzung nach § 2 Abs.1 BauGB beschlossen den Bebauungsplan „Schul- und Sportcampus am Lützelbach“ aufzustellen.
Zusammen mit dem Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO aufgestellt. Das Plangebiet liegt nördlich der Ortsmitte von Reichenbach im Bereich des Schul- und Sportzentrums und wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden: durch den Weg zwischen Lützelbachstraße Neuwiesenstraße (inkl.), die Lützelbachstraße, die bebauten Grundstücke Lützelbachstraße 1-11, die Seidenstraße und die bebauten Grundstücke Seidenstraße 5 und 7,
- im Osten: durch die Bergstraße, die Paulinenstraße und die bebauten Grundstücke Bergstraße 9, Schulstraße 21 und Paulinenstraße 11 und 11/1,
- im Süden: durch die Karlstraße (inkl.) und die bebauten Grundstücke Grundstraße 7, 10-14 und Christofstraße 22,
- im Westen: durch die Neuwiesenstraße (inkl.).
Für den Planbereich ist der Lageplan vom 12.08.2022 maßgebend. Er ergibt sich aus dem unmaßstäblichen Kartenausschnitt (siehe unten)
Ziele und Zwecke der Planung:
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die städtebaulich geordnete Weiterentwicklung des Planbereiches für Bildungseinrichtungen, Einrichtungen für sportliche Zwecke, sowie kulturelle und kirchliche Zwecke.Der geplante Neubau der Sporthalle mit Mensa soll entsprechend der genehmigten Planung planungsrechtlich gesichert werden.Der Neubau eines Kinderhauses soll ermöglicht werden.Im Bereich der Grundstücke und Einrichtungen der katholischen Kirche soll die ausschließliche Nutzung für kirchliche Zwecke der örtlichen Kirchengemeinde klargestellt werden. Darüberhinausgehende Nutzungen, die mit einem weiteren Verkehrsaufkommen verbunden sind (z.B. Verwaltungen) sind nicht vorgesehen.Für die Nutzungen im Planbereich sollen Flächen für die Parkierung ausgewiesen und der Anschluss an bestehende Verkehrsflächen geregelt werden.Die durch die Neustrukturierung der Bebauung entstehenden Freiflächen sollen für verschiedene Sport- und Freizeitnutzungen neu geordnet werden.Der Lützelbach soll innerhalb des Planbereiches ökologisch und gestalterisch aufgewertet werden. Nach Vorliegen eines Planentwurfes wird die Öffentlichkeit am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt. Die weiteren Verfahrensschritte werden im Amtsblatt bekannt gemacht.
Reichenbach an der Fils, 29.09.2022
gez.
Richter
Bürgermeister
Geltungsbereich - vom 04.10.2022 (PDF-Dokument, 532,84 KB, 10.08.2023)