Bauleitplanung, Bebauungspläne
Im Detail
Die Bauleitplanung in Kommunen erfolgt durch die Aufstellung eines Flächennutzungsplan sowie durch Bebauungspläne. Nachstehend finden Sie zum einen einen Link zu den Bebauungsplänen der Gemeinde Reichenbach an der Fils sowie die derzeit in der öffentlichen Auslage befindlichen Verfahren bzw entsprechende Genehmigungen:
Bebauungspläne der Gemeinde
Über die interaktive Karte als Teil der freizugänglichen Informationsplattform „Kreiskarten A-Z“ des Landkreis Esslingen werden die Bebauungspläne der Gemeinde digital bereitgestellt.
Laufende Bebauungsplanverfahren
Derzeit befinden/befindet sich folgende/r Bebauungspläne/-plan der Gemeinde Reichenbach an der Fils im Verfahren:
Bebauungsplan „Filsstraße Ost – 1. Abschnitt“
Öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB zum Bebauungsplan „Filsstraße Ost – 1. Abschnitt“
Der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach an der Fils hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.10.2025 nach Abwägung der Belange aus der frühzeitigen Unterrichtung den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Filsstraße Ost – 1. Abschnitt“ gebilligt. Gleichzeitig wurde die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs 2 BauGB beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB durch Bereitstellung der Unterlagen der Entwurfsfassung im Internet sowie einer zusätzlichen öffentlichen Auslegung im Rathaus wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB aufgestellt. Zum Bebauungsplan wird gemäß § 2 Abs.4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse in einem Umweltbericht dokumentiert werden.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Filsstraße Ost – 1.Abschnitt“ befindet sich im Osten der Gemeinde Reichenbach entlang der Filsstraße. Das Plangebiet liegt unmittelbar zwischen der Bundesstraße 10 und der Eisenbahnstrecke Stuttgart-Geislingen im Osten der Gemeinde. Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke: Nr. 540/3 (teilweise), 552 (teilweise), 553/1 (teilweise), 553/6 (teilweise), 1171/1 (teilweise) mit einer Flächengröße von insgesamt ca. 1,13 ha.
Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Planausschnitt (unmaßstäblich)
Geltungsbereich BBPl Filsstraße Ost (PDF-Dokument, 77,41 KB, 30.10.2025)
Ziel und Zweck der Planung
Ziel des Bebauungsplanes ist eine städtebaulich geordnete Gewerbeentwicklung zur Ausweisung von kleinteiligen gewerblichen Bauflächen im direkten Anschluss an die bestehenden Gewerbeflächen an der Filsstraße.
Da zur Entwicklung eines neuen Gewerbestandortes noch kein verbindliches Planungsrecht als Grundlage für die Erschließung und die Bebauung besteht, ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit
vom Montag, den 17.11.2025 bis einschließlich Donnerstag, den 18.12.2025
(jeweils einschließlich) zu informieren.
Die Unterlagen können zusätzlich auch im Rathaus der Gemeinde Reichenbach an der Fils, Hauptstr.7, 73262 Reichenbach an der Fils, Ortsbauamt, 1.OG, Zimmer 24, Telefon: 07153/5005-41,
E-Mail: ortsbauamt(@)reichenbach-fils.de zu den üblichen Öffnungszeiten
| Montag: | 9.00 Uhr -12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 18.00 Uhr |
| Dienstag bis Donnerstag: | 8.00 Uhr -12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 16.00 Uhr |
| Freitag: | 8.00 Uhr -12.00 Uhr |
ausgedruckt eingesehen werden.
Folgende Unterlagen zum Bebauungsplan werden zur Verfügung gestellt:
- Planteil BPL-Entwurf Filsstraße Ost - 1.Abschnitt vom 29.09.2025 (PDF-Dokument, 2,21 MB, 30.10.2025)
- Textteil mit Festsetzungen BPL-Entwurf Filsstraße Ost 1 - Abschnitt vom 29.09.2025 (PDF-Dokument, 789,23 KB, 30.10.2025)
- Begründung BPL-Entwurf Filsstraße Ost - 1.Abschnitt vom 29.09.2025 (PDF-Dokument, 2,58 MB, 30.10.2025)
- Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vom 29.09.2025 (PDF-Dokument, 8,07 MB, 30.10.2025)
Folgende umweltbezogene Gutachten werden ebenfalls zur Verfügung gestellt
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Peter Endl vom 17.09.2025 (PDF-Dokument, 1,19 MB, 30.10.2025) zu Vögeln, Fledermäusen, Reptilien, Haselmaus, Holzbewohnende Käferarten (Juchtenkäfer, Hirschkäfer) und Falterarten. Kartierung mit Nachweisen von Vögeln, Fledermäusen und Zauneidechsen. Benennung von Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände zu verhindern (Schutz vorhabensbedingt nicht entfallender Gehölzbereiche, Festlegung von Rodungszeiten, Händische Absammlung der Zauneidechse, Verbot der Errichtung von Bauzufahrten, Baustelleneinrichtungen, Aufstellen von Reptilien-Schutzzäunen, Erhalt, Ergänzung und Pflege bestehender Habitatflächen). Hinweise zum Vorkommen der Schlingnatter im Gebiet und Ausgleichskonzept
- Faunistische Sonderuntersuchung, Peter Endl vom 23.10.2023 (PDF-Dokument, 3,53 MB, 30.10.2025) zu Vögeln, Fledermäusen, Reptilien, Haselmaus, Holzbewohnende Käferarten und Falterarten.
- Umweltbericht, Büro StadtLandFluss, Entwurf Stand 14.10.2025 (PDF-Dokument, 3,44 MB, 30.10.2025) mit Angaben zu den Schutzgütern Mensch, Kultur- und Sachgüter, Biotope/Arten, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild mit Darstellung des Eingriffumfangs und Darstellung der Kompensationsmaßnahmen.
- Schalltechnische Untersuchung Möhler+Partner Ingenieure vom 20.08.2024 (PDF-Dokument, 5,15 MB, 30.10.2025) zu Gewerbe- und Verkehrslärm (Straßen- und Schienenverkehr). Benennung von Schallschutzmaßnahmen.
Folgende DIN – Vorschriften, auf die in den Festsetzungen verwiesen wird, können auf Nachfrage im Rathaus eingesehen werden:
- DIN 18.920 | 2014-07 Baumschutz; DIN 18916 | 2016-06: „Vegetationstechnik im Landschaftsbau“; DIN 1988-100 | 2011-08: „Trinkwasserinstallationen“; DIN 1989-100 | 2022-07: „Regenwassernutzungsanlagen“
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes sowie zum Entwurf der örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden. Mit der Durchführung der Beteiligung gem. § 4b BauGB wurde das Büro Planstatt Senner GmbH beauftragt. Die Stellungnahmen sind elektronisch an Heydari@planstatt-senner.de zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Reichenbach an der Fils abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass erst nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die vollständige Anschrift des Stellungnehmenden enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Informationen zum Datenschutz können auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
Reichenbach an der Fils, den 11.11.2025
gez. Richter
Bürgermeister
