Bauleitplanung, Bebauungspläne
Im Detail
Die Bauleitplanung in Kommunen erfolgt durch die Aufstellung eines Flächennutzungsplan sowie durch Bebauungspläne. Nachstehend finden Sie zum einen einen Link zu den Bebauungsplänen der Gemeinde Reichenbach an der Fils sowie die derzeit in der öffentlichen Auslage befindlichen Verfahren bzw entsprechende Genehmigungen:
Bebauungspläne der Gemeinde
Über die interaktive Karte als Teil der freizugänglichen Informationsplattform „Kreiskarten A-Z“ des Landkreis Esslingen werden die Bebauungspläne der Gemeinde digital bereitgestellt.
Laufende Bebauungsplanverfahren
Derzeit befinden sich folgende Bebauungspläne der Gemeinde Reichenbach an der Fils im Verfahren:
„Filsstraße Ost – 1. Abschnitt“
Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Filsstraße Ost – 1.Abschnitt“
Der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach an der Fils hat am 19.11.2024 in öffentlicher Sitzung nach § 2 Abs.1 BauGB beschlossen den Bebauungsplan „Filsstraße Ost – 1.Abschnitt“ aufzustellen. Zusammen mit dem Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss vom 25.10.2022 zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Filsstraße Ost“ wird somit aufgehoben.
Das Plangebiet liegt südöstlich der Ortslage von Reichenbach am Ende der Filsstraße und wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden: durch Bahnlinie der Filstalbahn,
- im Osten: durch den Otto Munz Steg,
- im Süden: durch die Bundesstraße B10,
- im Westen: durch die bebauten Grundstücke Filsstraße 39 und 40.
Für den Planbereich ist der Lageplan vom 05.11.2024 maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung:
Ziel des Bebauungsplanes ist eine städtebaulich geordnete Gewerbeentwicklung im direkten Anschluss an die bestehenden Gewerbeflächen der Filsstraße.
Nach Vorliegen eines Planentwurfes wird die Öffentlichkeit am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt. Die weiteren Verfahrensschritte werden im Amtsblatt bekannt gemacht.
Reichenbach an der Fils, 21.11.2024
gez.
Richter
Bürgermeister
Bebauungsplan & örtlichen Bauvorschriften „Schul- und Sportcampus am Lützelbach“
Der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach an der Fils hat am 27.09.2022 in öffentlicher Sitzung nach § 2 Abs.1 BauGB beschlossen den Bebauungsplan „Schul- und Sportcampus am Lützelbach“ aufzustellen.
Zusammen mit dem Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO aufgestellt. Das Plangebiet liegt nördlich der Ortsmitte von Reichenbach im Bereich des Schul- und Sportzentrums und wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden: durch den Weg zwischen Lützelbachstraße Neuwiesenstraße (inkl.), die Lützelbachstraße, die bebauten Grundstücke Lützelbachstraße 1-11, die Seidenstraße und die bebauten Grundstücke Seidenstraße 5 und 7,
- im Osten: durch die Bergstraße, die Paulinenstraße und die bebauten Grundstücke Bergstraße 9, Schulstraße 21 und Paulinenstraße 11 und 11/1,
- im Süden: durch die Karlstraße (inkl.) und die bebauten Grundstücke Grundstraße 7, 10-14 und Christofstraße 22,
- im Westen: durch die Neuwiesenstraße (inkl.).
Für den Planbereich ist der Lageplan vom 12.08.2022 maßgebend. Er ergibt sich aus dem unmaßstäblichen Kartenausschnitt (siehe unten)
Ziele und Zwecke der Planung:
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die städtebaulich geordnete Weiterentwicklung des Planbereiches für Bildungseinrichtungen, Einrichtungen für sportliche Zwecke, sowie kulturelle und kirchliche Zwecke.Der geplante Neubau der Sporthalle mit Mensa soll entsprechend der genehmigten Planung planungsrechtlich gesichert werden.Der Neubau eines Kinderhauses soll ermöglicht werden.Im Bereich der Grundstücke und Einrichtungen der katholischen Kirche soll die ausschließliche Nutzung für kirchliche Zwecke der örtlichen Kirchengemeinde klargestellt werden. Darüberhinausgehende Nutzungen, die mit einem weiteren Verkehrsaufkommen verbunden sind (z.B. Verwaltungen) sind nicht vorgesehen.Für die Nutzungen im Planbereich sollen Flächen für die Parkierung ausgewiesen und der Anschluss an bestehende Verkehrsflächen geregelt werden.Die durch die Neustrukturierung der Bebauung entstehenden Freiflächen sollen für verschiedene Sport- und Freizeitnutzungen neu geordnet werden.Der Lützelbach soll innerhalb des Planbereiches ökologisch und gestalterisch aufgewertet werden. Nach Vorliegen eines Planentwurfes wird die Öffentlichkeit am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt. Die weiteren Verfahrensschritte werden im Amtsblatt bekannt gemacht.
Reichenbach an der Fils, 29.09.2022
gez.
Richter
Bürgermeister
Geltungsbereich - vom 04.10.2022 (PDF-Dokument, 532,84 KB, 10.08.2023)