Schöffenwahl: Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen
Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 gewählten Schöffen endet am 31. Dezember 2023.
Dem Amtsgericht Esslingen ist eine vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste für die Schöffenneuwahl vorzulegen. Dort wählt ein Schöffenwahlausschuss unter Vorsitz eines Richters des Amtsgerichts die erforderliche Zahl der Schöffen und Hilfsschöffen aus den von den Gemeinden eingereichten Schöffenvorschlägen.
Die Amtszeit der von dort bestimmten Schöffen beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028.
Die Vorschlagsliste soll nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Es können nur Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes Schöffen werden. Das Mindestalter beträgt 25, das Höchstalter 69 Jahre (bei Beginn der Amtsperiode).
Ausgeschlossen vom Schöffenamt ist, wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt ode rin ein Verfahren verstrickt ist, das den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist.
Je nach Berufsgruppe, bisheriger Schöffentätigkeit oder aus Alters- und Gesundheitsgründen kann das Schöffenamt auch abgelehnt werden.
Alle Personen, die die obengenannten Voraussetzungen erfüllen und Interesse daran haben, in die Vorschlagsliste für Schöffen aufgenommen zu werden, können bis spätestens 30. April 2023 den ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen beim Bürgermeisteramt Reichenbach an der Fils, Ordnungsamt, Hauptstraße 7, 73262 Reichenbach an der Fils abgeben oder an die o. g. Adresse einsenden. Bewerbungsbögen gibt es bei der Gemeinde Reichenbach an der Fils im BürgerBüro und hier:
- Bewerbungsbogen Schöffenwahl (999 KB)
Der Gemeinderat wird in seiner öffentlichen Sitzung am 23. Mai 2023 die Vorschlagsliste für die Gemeinde Reichenbach an der Fils beschließen. Diese wird dann vom 19. Juni bis zum 26. Juni 2023 im Rathaus öffentlich ausgelegt und im Anschluss mit eventuell eingegangenen Einwendungen an das zuständige Amtsgericht Esslingen übersandt. Dort erfolgt dann die endgültige Wahl der Schöffen durch einen Wahlausschuss.
Wenn Sie Interesse an der Schöffentätigkeit haben, können Sie sich zusätzlich auf folgenden Seiten informieren:
www.schoeffenwahl2023.de oder https://schoeffen.de/
Informationen zur Jugendschöffenwahl und ein Bewerbungsvordruck sind auf der Homepage des Landkreis Esslingen unter Landkreis Esslingen – Jugendschöffen 2024-2028 (landkreis-esslingen.de) abrufbar. Die Bewerbungsfrist ist auf den 12.04.2023 festgelegt.
Im Kreisjugendamt Esslingen steht außerdem Frau Sonja Keiling unter Telefon 0711 / 3902-42570 oder jugendschoeffenwahl@lra-es.de für Rückfragen zur Verfügung.