Informationen für Unternehmer und Arbeitnehmer
Die wichtigsten Informationen für Unternehmen und Arbeitnehmer*innen aufgelistet nach Ansprechpartnern
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Das Wirtschaftsministerium hat ein Merkblatt für Unternehmen herausgegeben, das einen Überblick über Ansprechpartner und Unterstützungsangebote für Unternehmen gibt. Es wird laufend aktualisiert und ist auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums – neben vielen anderen Informationen unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/ abrufbar.
Auf der Seite des Wirtschaftsministeriums ist nun der Förderantrag „Hilfsprogramm Corona“ des Landes Baden-Württemberg eingestellt. https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Der Antrag kann bis 31. Mai 2020 gestellt werden.
Sozialministerium
Entschädigungsregelung des § 56 Abs. 1 a Infektionsschutzgesetz (IfSGJ
Abmilderung von Verdienstausfällen, die erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern erleiden, wenn sie aufgrund geschlossener Betreuungseinrichtungen (mit dem Ziel, dass Infektionen nicht weiterverbreitet werden) ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können.
Anspruch auf Entschädigung haben:
- Arbeitnehmer*innen, Selbstständige und Freiberufler*innen, die von Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot betroffen sind
- Berufstätige Eltern und Pflegeeltern von betreuungsbedürftigen Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind und deren Schulen oder Kindertagesstätten geschlossen wurden
- Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmer*innen (für längstens sechs Wochen) die Entschädigung auszahlen
Antragsformulare gibt’s auf der Seite https://ifsg-online.de/index.html
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Für Betroffene Arbeitnehmer*innen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die wichtigsten FAQs zusammengestellt:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
Auch zum Thema Kurzarbeitergeld gibt es hier Informationen:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/kug-faq-kurzarbeit-und-qualifizierung.pdf;jsessionid=0882883C310F63FB72D4BFD9AE39BA42?__blob=publicationFile&v=8
Einen Onlineantrag finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagenturen:
https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen
Handwerkskammer - IHK - Region Stuttgart
Auch die IHK hat ein sehr umfangreiches Beratungstool erstellt:
https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/weitere-services/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen-4717320
Für Handwerker hat dies die Handwerkskammer bereitgestellt::
https://www.hwk-stuttgart.de/artikel/corona-krise-haeufig-gestellte-fragen-67,0,2264.html
Die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS) stellt unter
wrs.region-stuttgart.de/corona laufend aktuelle Unterstützungsangebote und Fördermaßnahmen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler der Region zusammen.
L-Bank
Hilfsangebote von L-Bank und Bürgschaftsbank für Unternehmen, die durch das Corona-Virus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten:
https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html
Hotline L-Bank, Telefon: 0711 122-2345
Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 8.30 bis 16.30 Uhr, Freitag 8.30 bis 16.00 Uhr: E-Mail: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Bundesregierung
Maßnahmenbündel der Bundesregierung:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html