Lärmaktionsplan der Gemeinde Reichenbach
Die Gemeinde Reichenbach an der Fils hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) einen Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange erstellt.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22. Juni 2021 die Entwurfsfassung des Lärm-aktionsplanes und deren öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. In der Zeit vom 23. August 2021 bis 8. Oktober 2021 lag der Entwurf öffentlich aus. Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange flossen in die Abwägung mit ein. Neben dem Beteiligungsverfahren fand zusätzlich eine digitale Informationsveranstaltung am 22. September 2021 statt, um die Bürgerschaft über das Thema Lärmaktionsplanung zu informieren.
In seiner Sitzung vom 22. Februar 2022 hat der Gemeinderat den Endbeschluss gefasst.Die Endfassung des Lärmaktionsplanes kann auf der Homepage der Gemeinde bzw. während der Öffnungszeiten im Rathaus, Hauptstraße 7, 73262 Reichenbach an der Fils, eingesehen werden.
Reichenbach an der Fils, 03.03.2022gez.RichterBürgermeister