Getrennte Abwassergebühr
Die Gemeinde Reichenbach an der Fils hat zum 1. Januar 2010 die getrennte Abwassergebühr eingeführt. Mit dieser Abwasserberechnung entspricht die Gemeinde Reichenbach an der Fils den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung.
Durch die getrennte Abwassergebühr wird keine neue Gebühr erhoben, sondern lediglich der Aufwand für die Abwasserbeseitigung nach einem zusätzlichen und neuen Maßstab verteilt.
Für die Erhebung der getrennten Abwassergebühr werden die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung aufgeteilt nach dem Aufwand für die
• Schmutzwasserbeseitigung und für die
• Niederschlagswasserbeseitigung.
Dies hat zur Folge, dass die Abwassergebühr entsprechend aufgeteilt werden muß.
Die Schmutzwassergebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmeter (m³) ermittelt. Für die Niederschlagswassergebühr sind die an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen bebauten Flächen und die befestigten Bodenflächen der Grundstücke maßgebend. Zur öffentlichen Abwasserbeseitigung zählen auch offene und geschlossene Gräben, sofern sie von der Gemeinde Reichenbach zur öffentlichen Abwasserbeseitigung genutzt werden. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Änderungen der versiegelten Fläche innerhalb eines Monats der Gemeindeverwaltung anzuzeigen.