Bodenrichtwerte für Reichenbach
Mitte 2021 wurde der Reichenbacher Gutachterausschuss aufgelöst - seine Aufgaben hat der Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen übernommen. Dieser hat am 1. Juli 2022 neue Bodenrichtwerte bekanntgegeben. Diese sind dann auch für das Aukunftsersuchen des Finanzamtes relevant. Beachten Sie auch nebenstehende Pressemitteilung des Verbandes.
Nach § 196 Abs.3 BauGB kann jedermann Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.
Neuorganisation Gutachterausschuss: Zweckverband Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen
Notwendigkeit
Um die Qualität, die Transparenz, die Sicherheit und den Komfort in Sachen "Gutachterwesen" zu gewährleisten und zu erweitern, wurde die Umstrukturierung der örtlichen Gutachterausschüsse beschlossen. Daher haben 40 Städte und Gemeinden im Landkreis Esslingen die Gründung eines Zweckverbandes in Sachen "Gutachterwesen" beschlossen - auch die Gemeinde Reichenbach ist Mitglied im neuen Verband. Der Zweckverband "Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen" ersetzt seit 01.07.2021 die bisherige örtliche Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ersetzen. Zielsetzung
Neben der Erstellung von Verkehrswertgutachten ist die Auswertung der Kaufpreissammlung und damit verbunden die Ermittlung der Bodenrichtwerte eine zentrale gesetzliche Aufgabe des Gutachterausschusses. Um diese Bodenrichtwerte rechtssicher abzuleiten und entsprechend zu veröffentlichen, sind eine umfangreiche Datenbank (Kaufverträge) sowie entsprechende Sachverständige (Gutachter) erforderlich. Der Zweckverband vereinigt diese zentralen Punkte und gewährleistet damit Transparenz in Sachen Wertermittlung. Aktuelles zum neuen Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen ist auf www.gutachterausschuss-lkes.de zu finden.