Aktuelles aus Reichenbach
Räum- und Streudienst: Gemeinsam für sichere Wege
Erstelldatum16.01.2026
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
damit der Winterdienst reibungslos funktioniert und wir alle sicher durch den Ort kommen, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Wichtig: Freie Fahrt für Räumfahrzeuge!
Bitte achten Sie beim Parken Ihrer Fahrzeuge unbedingt darauf, dass bestehende Halteverbote konsequent eingehalten werden. Die Räum- und Streufahrzeuge der Gemeinde sind groß und benötigen ausreichend Platz. Nur wenn die Straßen frei bleiben, kann der gemeindliche Winterdienst die Fahrbahnen sicher und rechtzeitig räumen.
Nachbarschaftshilfe wird großgeschrieben
Nicht jeder kann die Schaufel selbst in die Hand nehmen. Bitte denken Sie an ältere oder körperlich eingeschränkte Nachbarn. Ein kurzer Einsatz mit der Schneeschaufel beim Nebenhaus sorgt nicht nur für Sicherheit, sondern stärkt auch unser Miteinander im Ort!
Wer ist zuständig? (Die „Straßenanlieger“)
Verpflichtet sind alle Eigentümer und Besitzer (auch Mieter/Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder einen Zugang zu ihr haben.
- Hinweis: Dies gilt auch, wenn ein schmaler Grünstreifen der Gemeinde (bis zu 10 m) zwischen Ihrem Grundstück und der Straße liegt.
Wann muss geräumt und gestreut sein?
- Montag bis Freitag: bis 07:00 Uhr
- Samstag: bis 08:00 Uhr
- Sonn- und Feiertage: bis 09:00 Uhr (Die Pflicht endet täglich um 20:00 Uhr. Bei Schneefall tagsüber bitte unverzüglich nachräumen.)
Der richtige Umfang
- Breite: Gehwege (oder Streifen am Fahrbahnrand ohne Gehweg) müssen auf mindestens 1 Meter Breite geräumt werden.
- Wohin mit dem Schnee? Bitte auf dem restlichen Gehweg oder am Fahrbahnrand anhäufen – aber so, dass die Straßenrinnen und Gullis für Schmelzwasser frei bleiben.
- Streumittel: Verwenden Sie Sand, Splitt oder Asche. Salz ist der Umwelt zuliebe verboten, insbesondere dort, wo Bäume und Sträucher durch das Schmelzwasser gefährdet werden könnten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Rücksichtnahme!
