Aktuelles aus Reichenbach
Öffentliche Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Filsstraße Ost – 1. Abschnitt“
Erstelldatum04.04.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach an der Fils hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Filsstraße Ost – 1. Abschnitt“ mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften sowie den Entwurf des Umweltberichts gebilligt. Des Weiteren wurde die frühzeitige Beteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfs (gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) in Form einer schriftlichen Anhörung beschlossen. Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB aufgestellt. Zum Bebauungsplan wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse in einem Umweltbericht dokumentiert werden.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Filsstraße Ost – 1. Abschnitt“ befindet sich im Osten der Gemeinde Reichenbach entlang der Filsstraße. Das Plangebiet liegt unmittelbar zwischen der Bundesstraße 10 und der Eisenbahnstrecke Stuttgart-Geislingen im Osten der Gemeinde. Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke: Nr. 540/3 (teilweise), 552 (teilweise), 553/1 (teilweise), 553/6 (teilweise), 1171/1 (teilweise) mit einer Flächengröße von insgesamt ca. 1,13 ha.
Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgend abgedruckte Planausschnitt (unmaßstäblich) vom 11.03.2025.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel des Bebauungsplanes ist eine städtebaulich geordnete Gewerbeentwicklung zur Ausweisung von kleinteiligen gewerblichen Bauflächen im direkten Anschluss an die bestehenden Gewerbeflächen an der Filsstraße.
Da zur Entwicklung eines neuen Gewerbestandortes noch kein verbindliches Planungsrecht als Grundlage für die Erschließung und die Bebauung besteht, ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren in der Zeit
vom Montag, den 07.04.2025 bis einschließlich Freitag, den 09.05.2025
(jeweils einschließlich)
Folgende Unterlagen zum Bebauungsplan werden zur Verfügung gestellt:
- Planteil BPL-Vorentwurf Filsstraße Ost - 1.Abschnitt vom 11.03.2025 -
- Festsetzungen BPL-Vorentwurf Filsstraße Ost 1 - Abschnitt vom 11.03.2025
- Begründung BPL-Vorentwurf Filsstraße Ost - 1.Abschnitt vom 11.03.2025
Folgende umweltbezogene Gutachten werden ebenfalls zur Verfügung gestellt
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Peter Endl vom 07.10.2024
zu Vögeln, Fledermäusen, Reptilien, Haselmaus, Holzebewohnende Käferarten (Juchtenkäfer, Hirschkäfer) und Falterarten.
Kartierung mit Nachweisen von Vögeln, Fledermäusen und Zauneidechsen.
Benennung von Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände zu verhindern (Schutz vorhabensbedingt nicht entfallender Gehölzbereiche, Festlegung von Rodungszeiten, Händische Absammlung der Zauneidechse, Verbot der Errichtung von Bauzufahrten, Baustelleneinrichtungen, Aufstellen von Reptilien-Schutzzäunen, Erhalt, Ergänzung und Pflege bestehender Habitatflächen).
- Faunistische Sonderuntersuchung, Peter Endl vom 23.10.2023
zu Vögeln, Fledermäusen, Reptilien, Haselmaus, Holzbewohnende Käferarten und Falterarten.
- Umweltbericht, Büro StadtLandFluss, Entwurf Stand 03.03.2025
mit Angaben zu den Schutzgütern Mensch, Kultur- und Sachgüter, Biotope/Arten, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild mit Darstellung des Eingriffumfangs und Darstellung der Kompensationsmaßnahmen.
- Schalltechnische Untersuchung Möhler+Partner Ingenieure vom 20.08.2024
zu Gewerbe- und Verkehrslärm (Straßen- und Schienenverkehr).
Benennung von Schallschutzmaßnahmen.
Die Unterlagen können über die Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden:
https://www.reichenbach-fils.de/leben-wohnen/bauen/bauleitplanung-bebauungsplaene
Die Unterlagen können zusätzlich auch im Rathaus der Gemeinde Reichenbach an der Fils, Hauptstr.7, 73262 Reichenbach an der Fils, Ortsbauamt, 1. OG, Zimmer 24, Telefon: 07153/5005-41, E-Mail: ortsbaumt(@)reichenbach-fils.de zu den üblichen Öffnungszeiten ausgedruckt eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie zum Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden. Mit der Durchführung der Beteiligung gem. § 4b BauGB wurde das Büro Planstatt Senner GmbH beauftragt. Die Stellungnahmen sind elektronisch an Heydari(@)planstatt-senner.de zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Reichenbach an der Fils abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die vollständige Anschrift des Stellungnehmenden enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Informationen zum Datenschutz können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Reichenbach an der Fils eingesehen werden.
Reichenbach an der Fils, den 31.03.2025
gez.
Richter
Bürgermeister