Bauleitplanung und örtliche Bauvorschriften
Im Detail
Die Bauleitplanung in Kommunen erfolgt durch die Aufstellung eines Flächennutzungsplan sowie durch Bebauungspläne. Nachstehend finden Sie zum einen einen Link zu den Bebauungsplänen der Gemeinde Reichenbach an der Fils sowie die derzeit in der öffentlichen Auslage befindlichen Verfahren (Bebauungspläne sowie weitere örtlcihe Bauvorschriften
Bebauungspläne der Gemeinde
Über die interaktive Karte als Teil der freizugänglichen Informationsplattform „Kreiskarten A-Z“ des Landkreis Esslingen werden die Bebauungspläne der Gemeinde digital bereitgestellt.
Laufende Bebauungsplanverfahren
Derzeit befinden/befindet sich folgende/r Bebauungspläne/-plan der Gemeinde Reichenbach an der Fils im Verfahren:
Bebauungsplan „Christofstraße/Stuttgarter Straße – Abschnitt Ost“
Öffentliche Bekanntmachung
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB zum Bebauungsplan „Christofstraße/Stuttgarter Straße – Abschnitt Ost“
Der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach an der Fils hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2026 die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens „Christofstraße/Stuttgarter Straße – Abschnitt Ost“ mit angepasstem Plangebiet beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt. Zusammen mit dem Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften nach §74 LBO aufgestellt.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB abgesehen.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt westlich der Ortsmitte von Reichenbach und umfasst weite Teile des ehemaligen Firmengeländes der Firma Electrostar. Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden durch die bestehende Bebauung Fürstenstraße 23-43
- Im Osten durch die bestehende Bebauung Schillerstraße 17, 11 und 13 sowie Stuttgarter Straße 22/1 und 22
- Im Süden durch die Stuttgarter Straße)
- Im Westen durch die Christofstraße (incl.).
Für den Planbereich ist der Lageplan vom 08.07.2026 (PDF-Dokument, 518,58 KB, 05.08.2026) maßgebend. Er ergibt sich aus dem unmaßstäblichen Kartenausschnitt.
Ziel und Zweck der Planung
Im Sinne der Innenentwicklungsbestrebungen der Gemeinde Reichenbach soll die ortskernnahe Wohnnutzung gefördert werden. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung einer städtebaulich geordneten Wohnbebauung unter Berücksichtigung des Einfügens in die bestehende Umgebungsbebauung.
Das Verkehrskonzept für die angrenzenden Straßen Christofstraße und Stuttgarter Straße soll planungsrechtlich umgesetzt werden.
Der Öffentlichkeit wird nach Vorliegen weiterer Planungsüberlegungen Gelegenheit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Der Zeitpunkt der Äußerungsfrist wird im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Reichenbach an der Fils, den 04.08.2026
gez.
Richter
Bürgermeister
Bebauungsplan „Filsstraße Ost – 1. Abschnitt“
Öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB zum Bebauungsplan „Filsstraße Ost – 1. Abschnitt“
Der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach an der Fils hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.10.2025 nach Abwägung der Belange aus der frühzeitigen Unterrichtung den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Filsstraße Ost – 1. Abschnitt“ gebilligt. Gleichzeitig wurde die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs 2 BauGB beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB durch Bereitstellung der Unterlagen der Entwurfsfassung im Internet sowie einer zusätzlichen öffentlichen Auslegung im Rathaus wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB aufgestellt. Zum Bebauungsplan wird gemäß § 2 Abs.4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse in einem Umweltbericht dokumentiert werden.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Filsstraße Ost – 1.Abschnitt“ befindet sich im Osten der Gemeinde Reichenbach entlang der Filsstraße. Das Plangebiet liegt unmittelbar zwischen der Bundesstraße 10 und der Eisenbahnstrecke Stuttgart-Geislingen im Osten der Gemeinde. Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke: Nr. 540/3 (teilweise), 552 (teilweise), 553/1 (teilweise), 553/6 (teilweise), 1171/1 (teilweise) mit einer Flächengröße von insgesamt ca. 1,13 ha.
Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Planausschnitt (unmaßstäblich)
Geltungsbereich BBPl Filsstraße Ost (PDF-Dokument, 77,41 KB, 30.10.2025)
Ziel und Zweck der Planung
Ziel des Bebauungsplanes ist eine städtebaulich geordnete Gewerbeentwicklung zur Ausweisung von kleinteiligen gewerblichen Bauflächen im direkten Anschluss an die bestehenden Gewerbeflächen an der Filsstraße.
Da zur Entwicklung eines neuen Gewerbestandortes noch kein verbindliches Planungsrecht als Grundlage für die Erschließung und die Bebauung besteht, ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit
vom Montag, den 17.11.2025 bis einschließlich Donnerstag, den 18.12.2025
(jeweils einschließlich) zu informieren.
Die Unterlagen können zusätzlich auch im Rathaus der Gemeinde Reichenbach an der Fils, Hauptstr.7, 73262 Reichenbach an der Fils, Ortsbauamt, 1.OG, Zimmer 24, Telefon: 07153/5005-41,
E-Mail: ortsbauamt(@)reichenbach-fils.de zu den üblichen Öffnungszeiten
| Montag: | 9.00 Uhr -12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 18.00 Uhr |
| Dienstag bis Donnerstag: | 8.00 Uhr -12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 16.00 Uhr |
| Freitag: | 8.00 Uhr -12.00 Uhr |
ausgedruckt eingesehen werden.
Folgende Unterlagen zum Bebauungsplan werden zur Verfügung gestellt:
- Planteil BPL-Entwurf Filsstraße Ost - 1.Abschnitt vom 29.09.2025 (PDF-Dokument, 2,21 MB, 30.10.2025)
- Textteil mit Festsetzungen BPL-Entwurf Filsstraße Ost 1 - Abschnitt vom 29.09.2025 (PDF-Dokument, 789,23 KB, 30.10.2025)
- Begründung BPL-Entwurf Filsstraße Ost - 1.Abschnitt vom 29.09.2025 (PDF-Dokument, 2,58 MB, 30.10.2025)
- Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vom 29.09.2025 (PDF-Dokument, 8,07 MB, 30.10.2025)
Folgende umweltbezogene Gutachten werden ebenfalls zur Verfügung gestellt
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Peter Endl vom 17.09.2025 (PDF-Dokument, 1,19 MB, 30.10.2025) zu Vögeln, Fledermäusen, Reptilien, Haselmaus, Holzbewohnende Käferarten (Juchtenkäfer, Hirschkäfer) und Falterarten. Kartierung mit Nachweisen von Vögeln, Fledermäusen und Zauneidechsen. Benennung von Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände zu verhindern (Schutz vorhabensbedingt nicht entfallender Gehölzbereiche, Festlegung von Rodungszeiten, Händische Absammlung der Zauneidechse, Verbot der Errichtung von Bauzufahrten, Baustelleneinrichtungen, Aufstellen von Reptilien-Schutzzäunen, Erhalt, Ergänzung und Pflege bestehender Habitatflächen). Hinweise zum Vorkommen der Schlingnatter im Gebiet und Ausgleichskonzept
- Faunistische Sonderuntersuchung, Peter Endl vom 23.10.2023 (PDF-Dokument, 3,53 MB, 30.10.2025) zu Vögeln, Fledermäusen, Reptilien, Haselmaus, Holzbewohnende Käferarten und Falterarten.
- Umweltbericht, Büro StadtLandFluss, Entwurf Stand 14.10.2025 (PDF-Dokument, 3,44 MB, 30.10.2025) mit Angaben zu den Schutzgütern Mensch, Kultur- und Sachgüter, Biotope/Arten, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild mit Darstellung des Eingriffumfangs und Darstellung der Kompensationsmaßnahmen.
- Schalltechnische Untersuchung Möhler+Partner Ingenieure vom 20.08.2024 (PDF-Dokument, 5,15 MB, 30.10.2025) zu Gewerbe- und Verkehrslärm (Straßen- und Schienenverkehr). Benennung von Schallschutzmaßnahmen.
Folgende DIN – Vorschriften, auf die in den Festsetzungen verwiesen wird, können auf Nachfrage im Rathaus eingesehen werden:
- DIN 18.920 | 2014-07 Baumschutz; DIN 18916 | 2016-06: „Vegetationstechnik im Landschaftsbau“; DIN 1988-100 | 2011-08: „Trinkwasserinstallationen“; DIN 1989-100 | 2022-07: „Regenwassernutzungsanlagen“
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes sowie zum Entwurf der örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden. Mit der Durchführung der Beteiligung gem. § 4b BauGB wurde das Büro Planstatt Senner GmbH beauftragt. Die Stellungnahmen sind elektronisch an Heydari@planstatt-senner.de zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Reichenbach an der Fils abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass erst nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die vollständige Anschrift des Stellungnehmenden enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Informationen zum Datenschutz können auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
Reichenbach an der Fils, den 11.11.2025
gez. Richter
Bürgermeister
Örtliche Bauvorschriften
Derzeit befinden/befindet sich folgende/r Bauvorschrift/en der Gemeinde Reichenbach an der Fils im Verfahren:
Stellplatzsatzung
Öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs.1 BauGB zur „Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen (Stellplatzsatzung) für die Flurstücke Nr.976 und 977, Seidenstraße, Reichenbach an der Fils“
Der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach an der Fils hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2026 den Entwurf der “Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen (Stellplatzsatzung) für die Flurstücke Nr.976 und 977, Seidenstraße, Reichenbach an der Fils“ gebilligt. Des Weiteren wurde die Beteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfs (gem. § 3 Abs.1 BauGB i.V.m. § 74 Abs.7 LBO) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs.1 BauGB) in Form einer schriftlichen Anhörung beschlossen. Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der „Stellplatzsatzung“ befindet sich im Ortszentrum der Gemeinde Reichenbach an der Fils entlang der Seiden- und Bergstraße. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 976 und Nr.977 mit einer Flächengröße von insgesamt ca. 1.730 m².
Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der „Lageplan Flst.976+977“.
Ziel und Zweck der Planung
Für die Flurstücke Nr. 976 und 977 an der Seidenstraße ist vorgesehen, bauplanungsrechtlich eine deutlich höhere Wohndichte als in der Umgebung zuzulassen. Im Zuge der planerischen Vorbereitung wurde die bestehende Verkehrs- und Parksituation im Umfeld des Vorhabens betrachtet. Dabei hat sich gezeigt, dass die örtlichen Gegebenheiten eine erhöhte Stellplatzverpflichtung erforderlich machen.
Die Gemeinde macht daher von der Ermächtigung des § 74 Abs.2 Landesbauordnung Baden-Württemberg Gebrauch und erlässt für das Satzungsgebiet eine Stellplatzsatzung. Diese sieht abweichend von den allgemeinen Anforderungen der Landesbauordnung einen Stellplatzschlüssel von 1,48 Kraftfahrzeugstellplätzen je Wohnung vor.
Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren in der Zeit
vom Montag, den 10.08.2026 bis einschließlich Freitag, den 11.09.2026
(jeweils einschließlich)
Die Unterlagen können zusätzlich auch im Rathaus der Gemeinde Reichenbach an der Fils, Hauptstr.7, 73262 Reichenbach an der Fils, Ortsbauamt, 1.OG, Zimmer 24, Telefon: 07153/5005-41, E-Mail: ortsbaumt(@)reichenbach-fils.de zu den üblichen Öffnungszeiten ausgedruckt eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der Stellplatzsatzung (vgl Lageplan) (PDF-Dokument, 90,93 KB, 05.08.2026) abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch an ortsbauamt@reichenbach-fils.de zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Reichenbach an der Fils abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die vollständige Anschrift des Stellungnehmenden enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Stellplatzsatzung unberücksichtigt bleiben.
Hinweis: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Informationen zum Datenschutz können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Reichenbach an der Fils eingesehen werden.
Reichenbach an der Fils, den 30.07.2026
gez.
Richter
Bürgermeister
