Leistungen

Hundesteuer - Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie halten einen Hund.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

Fristen

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

Erforderliche Unterlagen

eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für
1. den ersten Hund 100,00 Euro
2. den zweiten und jeden weiteren Hund 200,00 Euro
3. jeden gefährlichen Hund i.S.v. § 6 Abs. 1 700,00 Euro
4. jedem Zwinger i.S.v. § 7 Abs. 1 300,00 Euro

Sonstiges

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium und das Innenministerium haben dessen ausführliche Fassung am 02.02.2023 freigegeben.

     
Gemeinde Reichenbach an der Fils
Hauptstraße 7
73262 Reichenbach an der Fils
Telefon (0) 7 15 35 00 50
Fax (0) 71 53 95 70 21 02

Weitere Ansprechpartner im Rathaus

Sie finden im Rathaus auch

  • die Reichenbacher Baugenossenschaft

Das Reichenbacher Notariat
wurde aufgrund der Notariatsreform zum 29.12. 2017 aufgelöst.
Die Aufgaben werden vom Amtsgericht  Esslingen bzw dem zentralen Grundbuchamt in Böblingen wahrgenommen.