Leistungen

Hundesteuer - Befreiung beantragen

Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Kämmerei [Gemeinde Reichenbach an der Fils]

Persönlicher Kontakt

Frau Barbara Kazianka

Steuerverwaltung

Telefon +49 (71 53) 50 05 25
Fax +49 (71 53) 95 70 21 24
Gebäude Rathaus
Raum 6
Aufgaben Steuerverwaltung
Frau Sabine Kobarg

stv. Amtsleiterin

Telefon (0) 71 53 50 05 28
Fax (0) 71 53 95 70 21 23
Gebäude Rathaus
Raum 8
Aufgaben
  • Steuern
  • Rechnungswesen
  • Sanierung

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.

Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

Kosten

Keine

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium und das Innenministerium haben dessen ausführliche Fassung am 07.01.2022 freigegeben.

     
Gemeinde Reichenbach an der Fils
Hauptstraße 7
73262 Reichenbach an der Fils
Telefon (0) 7 15 35 00 50
Fax (0) 71 53 95 70 21 02

Weitere Ansprechpartner im Rathaus

Sie finden im Rathaus auch

  • die Reichenbacher Baugenossenschaft

Das Reichenbacher Notariat
wurde aufgrund der Notariatsreform zum 29.12. 2017 aufgelöst.
Die Aufgaben werden vom Amtsgericht  Esslingen bzw dem zentralen Grundbuchamt in Böblingen wahrgenommen.