Leistungen
Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Kämmerei [Gemeinde Reichenbach an der Fils]
Persönlicher Kontakt
Barbara Kazianka
Steuerverwaltung
Aufgaben
Steuerverwaltung
Sabine Kobarg
stv. Amtsleiterin
Aufgaben
- Steuern
- Rechnungswesen
- Sanierung
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
keine
Freigabevermerk
Stand: 30.11.2021
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg