Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Finanzamt Esslingen

Beschreibung

Die Aufgabe des Finanzamts ist die Verwaltung der Steuern.

Das Finanzamt ermittelt aufgrund Ihrer Angaben, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen (z.B. einer Mitteilung der Kfz-Zulassungsstelle) die Besteuerungsgrundlagen.
Dann setzt das Finanzamt die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran.

Ihr Finanzamt ist in der Regel für die folgenden Steuerarten zuständig:

  • Einkommensteuer mit Lohnsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Grunderwerbsteuer 

Einige Finanzämter im Land sind zentral für bestimmte Besteuerungsaufgaben zuständig (wie z.B. für die Erbschaft-/Schenkungssteuer, für das Besteuerungsverfahren von Körperschaften, für die Betriebsprüfung oder für die Finanzkasse). Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die anderen oben genannten Steuern stehen dem Land Baden-Württemberg zu.

Das Finanzamt ermittelt für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für

  • die Gewerbesteuer und
  • die Grundsteuer.

Für diese Bereiche setzen die Kommunen die Steuern selbst fest und erheben diese auch.

Die Kirchensteuern für die großen Glaubensgemeinschaften werden ebenfalls vom Finanzamt  festgesetzt und erhoben.

Die Mitarbeiter Ihres Finanzamts geben Ihnen auch allgemeine Auskünfte zu Steuerangelegenheiten. Die gestaltende individuelle Beratung ist jedoch den Angehörigen der steuerberatenden Berufe und den Rechtsanwälten vorbehalten.

Die Aufgaben des Finanzamts beruhen auf den Vorgaben des Grundgesetzes (Artikel 106 in Verbindung mit Artikel 108). Aufsichtsbehörden der Finanzämter sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium.

 

Hausanschrift

Entengrabenstr. 11
73728 Esslingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

73726 Esslingen

Kontakt

Telefon (07 11) 3 97-21
Fax (07 11) 3 97-24 00

Zuständigkeit

Hinweis zur regionalen Zuständigkeit bei "73760 Ostfildern": die Zuständigkeit des Finanzamt erstreckt sich nur auf "Ostfildern-Nellingen", "Ostfildern-Scharnhausen", "Ostfildern-Parksiedlung" und "Ostfildern-Scharnhauser Park"

     
Gemeinde Reichenbach an der Fils
Hauptstraße 7
73262 Reichenbach an der Fils
Telefon (0) 7 15 35 00 50
Fax (0) 71 53 95 70 21 02

Weitere Ansprechpartner im Rathaus

Sie finden im Rathaus auch

  • die Reichenbacher Baugenossenschaft

Das Reichenbacher Notariat
wurde aufgrund der Notariatsreform zum 29.12. 2017 aufgelöst.
Die Aufgaben werden vom Amtsgericht  Esslingen bzw dem zentralen Grundbuchamt in Böblingen wahrgenommen.