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Aufstellen eines Lärmaktionsplans

Der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach an der Fils hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2008 beschlossen, einen Lärmaktionsplan aufzustellen und eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Grundlage für die Lärmaktionsplanung sind die Lärmkarten aus der UmgebungsLärmkartierung in Baden-Württemberg mit der Bestandsaufnahme der Lärm-situation an den Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken. Aus der Analyse dieser Lärmkarten können die wesentlichen Kriterien zur Bewertung der Lärmbelastung abgeleitet werden:

 die Höhe der Lärmpegel
 die Anzahl der vom Lärm Betroffenen
 die Nutzung und damit die Schutzwürdigkeit der betroffenen Flächen

Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit gegeben, bei der Erarbeitung des Entwurfes für die Lärmaktionsplanung mitzuwirken.

Für die Gemeinde Reichenbach ist die anschließend dargestellte Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) vom 17.09.2007 maßgebend. In dieser Kartierung sind die Ergebnisse der Schallberechnung an den Hauptverkehrsstraßen, zum einen über den Zeitraum von 24 Stunden und zum anderen während der Nacht, dargestellt.

Die Lärmkartierungen der LUBW für Hauptverkehrsstraßen vom 17.09.2007 waren in der Zeit vom
27.10.2008 bis 14.11.2008 öffentlich ausgelegt.

Die für Reichenbach maßgeblichen Pläne der Lärmkartierung Baden-Württemberg 2007 finden Sie hier:

 

Straßenlärm 24 h


Straßenlärm Nacht

Änderungsdatum 05.12.2008 10:26
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