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Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für Reichenbach an der Fils

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Reichenbach an der Fils hat die alle zwei Jahre erforderliche Ermittlung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der in diesem Zeitraum getätigten Grundstücksverkäufe (Kaufpreissammlung) durchgeführt.

Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage von § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585 [2617]) und nach den Bestimmungen des § 12 der Gutachterausschussverordnung vom 11. Dezember 1989 (GBl. S 541), geändert durch Verordnung vom 15. Februar 2005 (GBl. S. 167).

Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche mit definierten Grundstückszuschnitt (Bodenrichtwertgrundstück).

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Nach § 196 Abs. 1 BauGB sind Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Bei Bedarf kann nach § 193 BauGB beim Gutachterausschuss der Gemeinde Reichenbach an der Fils ein Gutachten über den Verkehrswert beantragt werden.
Richtwertzonen

Die Gemarkung Reichenbach an der Fils ist in fünf Richtwertzonen eingeteilt:

  • Richtwertzone   I    Siegenberg
  • Richtwertzone   II   Risshalde und Schafhaus
  • Richtwertzone   III   Ortslage (Tal) und restliche Gemarkungsfläche
  • Richtwertzone   IV   Steinäcker und Leinteläcker
  • Richtwertzone   V   Außenbereich
Richtwerte zum 31.12.2010

Richtwertzone

Art der baulichen Nutzung

baureifes, erschließungskostenfreies Bauland
in Euro/m²

I - Siegenberg

Wohnbauflächen 1- bis 2-geschossig

310 €

 

Wohnbauflächen mehrgeschossig

330 €

II - Rißhalde

Wohnbauflächen

280 €

III - Ortslage

Wohnbauflächen

350 €

 

gemischte Bauflächen

320 €

 

Gewerbeflächen

130 €

IV - Steinäcker/ Leinteläcker

Wohnbauflächen 1- bis 2-geschossig

330 €

 

Wohnbauflächen mehrgeschossig

370 €

 

Gewerbeflächen

130 €

V – Außenbereich

landw. Fläche - Grünland

1,60 €

 

Hier können Sie die Abgrenzung der einzelnen Zonen sehen. 

Reichenbach an der Fils, 01.06.2011

gez.
Albrecht Klenk
Vorsitzender des Gutachterausschusses
der Gemeinde Reichenbach an der Fils

 

 

Änderungsdatum 17.11.2011 11:15
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