Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für Reichenbach an der Fils
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Reichenbach an der Fils hat die alle zwei Jahre erforderliche Ermittlung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der in diesem Zeitraum getätigten Grundstücksverkäufe (Kaufpreissammlung) durchgeführt.
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage von § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585 [2617]) und nach den Bestimmungen des § 12 der Gutachterausschussverordnung vom 11. Dezember 1989 (GBl. S 541), geändert durch Verordnung vom 15. Februar 2005 (GBl. S. 167).
Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche mit definierten Grundstückszuschnitt (Bodenrichtwertgrundstück).
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Nach § 196 Abs. 1 BauGB sind Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Bei Bedarf kann nach § 193 BauGB beim Gutachterausschuss der Gemeinde Reichenbach an der Fils ein Gutachten über den Verkehrswert beantragt werden.
Richtwertzonen
Die Gemarkung Reichenbach an der Fils ist in fünf Richtwertzonen eingeteilt:
- Richtwertzone I Siegenberg
- Richtwertzone II Risshalde und Schafhaus
- Richtwertzone III Ortslage (Tal) und restliche Gemarkungsfläche
- Richtwertzone IV Steinäcker und Leinteläcker
- Richtwertzone V Außenbereich
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Richtwertzone |
Art der baulichen Nutzung |
baureifes, erschließungskostenfreies Bauland |
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I - Siegenberg |
Wohnbauflächen 1- bis 2-geschossig |
310 € |
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Wohnbauflächen mehrgeschossig |
330 € |
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II - Rißhalde |
Wohnbauflächen |
280 € |
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III - Ortslage |
Wohnbauflächen |
350 € |
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gemischte Bauflächen |
320 € |
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Gewerbeflächen |
130 € |
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IV - Steinäcker/ Leinteläcker |
Wohnbauflächen 1- bis 2-geschossig |
330 € |
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Wohnbauflächen mehrgeschossig |
370 € |
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Gewerbeflächen |
130 € |
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V – Außenbereich |
landw. Fläche - Grünland |
1,60 € |
Hier können Sie die Abgrenzung der einzelnen Zonen sehen.
Reichenbach an der Fils, 01.06.2011
gez.
Albrecht Klenk
Vorsitzender des Gutachterausschusses
der Gemeinde Reichenbach an der Fils
